Bei intravenös drogengebrauchenden Menschen ist das Hepatitis-C-Virus (HCV) deutlich stärker als in der Allgemeinbevölkerung verbreitet.
Aufgrund des hohen Risikos dieser Gruppe für eine Infektion mit Hepatitis C, sollte laut offizieller Empfehlung des RKI in mindestens jährlichen
Intervallen ein HCV-Antikörpertest durchgeführt werden– sofern keine HCV-Infektion bekannt ist.1 Eine praktische Umsetzung dieser
Empfehlung gelingt allerdings in den seltensten Fällen.
Chancen für eine lebensweltnahe Testung drogengebrauchender Menschen ergeben sich durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Anfang 2020, seit der die Testung von HCV (Antikörper Schnelltest) auch ohne ärztliche Anwesenheit möglich ist.12